Die Satzung einer Stiftung ist die Gebrauchsanleitung, mit der das gestiftete Vermögen auf die Reise durch die Zeit gesandt wird. Sie benennt eindeutig den Zweck der Stiftung, beschreibt die Aufgaben der verschiedenen Organe (z.B. Kuratorium, Stifterversammlung) und regelt die Verwaltungsabläufe.